Jobwechsel-Checkliste
Stand: 28.10.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
Kurz gesagt: Ein Jobwechsel läuft in vier Phasen: Ziel klären, Stellen finden und bewerben, Vertrag unterschreiben und kündigen, sauber übergeben und starten. Die wichtigste Regel steht in Phase 3: Du kündigst erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben vorliegt — schriftlich und fristgerecht.
Phase 1: Vor der Suche
- Wechselgrund klären. Schreib auf, was der neue Job anders machen soll: Aufgaben, Gehalt, Arbeitsweg, Homeoffice, Team. Drei Punkte reichen. Sie sind später dein Filter für jede Anzeige.
- Kündigungsfrist nachsehen. Sie steht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag und bestimmt, wann du frühestens anfangen kannst. Das fragt fast jeder neue Arbeitgeber.
- Marktwert prüfen. Vergleiche dein Gehalt mit Entgeltatlas, Tarif und Stellenanzeigen, bevor du eine Zahl nennen musst. Mehr dazu unter Gehaltsvorstellung angeben.
- Lebenslauf aktualisieren. Aktuelle Station mit Ergebnissen ergänzen, nicht nur mit Aufgaben. Für Bewerbersysteme lesbar halten: ATS-Lebenslauf.
- Zwischenzeugnis überlegen. Ein aktuelles Zeugnis stärkt die Bewerbung. Wie du es anforderst, ohne dass es nach Abschied klingt, steht unter Arbeitszeugnis anfordern.
Phase 2: Stellen finden und bewerben
- Gezielt statt breit suchen. Prüfe jede Anzeige gegen deine drei Punkte aus Phase 1. Lieber fünf passende Bewerbungen als zwanzig beliebige.
- Diskret bleiben. Bewirb dich mit privater E-Mail-Adresse, privatem Gerät und außerhalb der Arbeitszeit. Gespräche legst du in Randzeiten oder nimmst dafür Urlaub.
- Anschreiben je Stelle. Zeig, welche Anforderungen der Anzeige du mit deiner Erfahrung belegst. Aufbau und Beispiele: Anschreiben schreiben.
- Wechselgrund positiv formulieren. Sag, was du suchst, nicht was dich stört. Das gilt im Anschreiben wie im Vorstellungsgespräch.
- Überblick behalten. Notiere zu jeder Bewerbung Datum, Ansprechpartner und Stand, damit du rechtzeitig nachfassen kannst.
Phase 3: Zusage, Vertrag und Kündigung
- Vertrag prüfen und unterschreiben. Gehalt, Startdatum, Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub, Klauseln zu Überstunden und Wettbewerb: Arbeitsvertrag prüfen.
- Erst dann kündigen. Eine mündliche Zusage oder eine E-Mail ersetzt den unterschriebenen Vertrag nicht.
- Schriftlich kündigen. Auf Papier, mit deiner eigenhändigen Unterschrift. E-Mail, Fax oder Messenger sind unwirksam (§ 623 BGB).
- Zugang sichern. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber ankommt. Übergib sie persönlich und lass dir den Empfang mit Datum bestätigen.
- Vorher das Gespräch suchen. Sag es deiner Führungskraft persönlich, bevor das Schreiben übergeben wird. Das erleichtert Übergabe und Zeugnis.
- Resturlaub klären. Offener Urlaub wird vor dem Ende genommen; geht das aus betrieblichen Gründen nicht, wird er ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Arbeitszeugnis anfordern. Du hast Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO).
- Ohne neuen Vertrag: arbeitssuchend melden. Steht bei der Kündigung noch kein Anschlussjob fest, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit (Fristen in der Tabelle unten).
Phase 4: Übergabe und Start
- Übergabe schreiben. Laufende Aufgaben, Ansprechpartner, Ablageorte. Das hilft dem Team und deinem Ruf in der Branche.
- Firmeneigentum zurückgeben. Laptop, Handy, Schlüssel, Zugangskarten; private Daten vorher von Firmengeräten entfernen.
- Unterlagen für den neuen Arbeitgeber. Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung und die Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers (§ 6 Abs. 2 BUrlG).
- Betriebsrente und Zusatzleistungen prüfen. Frag beim alten Arbeitgeber nach, was aus Betriebsrente, vermögenswirksamen Leistungen und Jobrad wird.
- Die ersten Wochen planen. Ziele mit der neuen Führungskraft abstimmen und die Probezeit im Blick behalten.
Fristen beim Jobwechsel
| Was | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn Vertrag oder Tarif nichts anderes regeln | § 622 Abs. 1 BGB |
| Kündigungsfrist in der Probezeit | 2 Wochen, längstens für die ersten 6 Monate | § 622 Abs. 3 BGB |
| Form der Kündigung | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, keine E-Mail | § 623 BGB |
| Arbeitssuchend melden (nur ohne neuen Vertrag) | Spätestens 3 Monate vor dem Ende; bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis | § 38 Abs. 1 SGB III |
| Eigenkündigung ohne Anschlussjob | Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich, wenn kein wichtiger Grund vorliegt | § 159 SGB III |
| Resturlaub | Vor dem Ende nehmen, sonst Abgeltung in Geld | § 7 Abs. 4 BUrlG |
| Arbeitszeugnis | Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis | § 109 GewO |
Die Angaben geben die gesetzliche Grundregel wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht, kann abweichen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich beim Jobwechsel kündigen?
Erst wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben vorliegt. Eine mündliche Zusage oder eine E-Mail genügt nicht. Kündigst du ohne Anschlussvertrag selbst, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in der Probezeit zwei Wochen. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen; maßgeblich ist, was dort steht.
Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?
Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. E-Mail, Fax oder Messenger sind unwirksam.
Muss ich mich beim Jobwechsel arbeitssuchend melden?
Nur, wenn bei der Kündigung noch kein neuer Vertrag feststeht. Dann spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen, nachdem du vom Ende erfahren hast.
Wie begründe ich den Wechsel im Vorstellungsgespräch?
Mit dem, was du suchst, nicht mit dem, was dich stört: mehr Verantwortung, ein neues Fachgebiet, ein kürzerer Arbeitsweg. Kritik am aktuellen Arbeitgeber wirkt im Gespräch fast immer gegen dich.
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