Jobwechsel-Checkliste

Stand: 28.10.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt: Ein Jobwechsel läuft in vier Phasen: Ziel klären, Stellen finden und bewerben, Vertrag unterschreiben und kündigen, sauber übergeben und starten. Die wichtigste Regel steht in Phase 3: Du kündigst erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben vorliegt — schriftlich und fristgerecht.

Phase 1: Vor der Suche

Phase 2: Stellen finden und bewerben

Phase 3: Zusage, Vertrag und Kündigung

Phase 4: Übergabe und Start

Fristen beim Jobwechsel

WasWas giltQuelle
Kündigungsfrist (Arbeitnehmer)4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, wenn Vertrag oder Tarif nichts anderes regeln§ 622 Abs. 1 BGB
Kündigungsfrist in der Probezeit2 Wochen, längstens für die ersten 6 Monate§ 622 Abs. 3 BGB
Form der KündigungSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, keine E-Mail§ 623 BGB
Arbeitssuchend melden (nur ohne neuen Vertrag)Spätestens 3 Monate vor dem Ende; bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis§ 38 Abs. 1 SGB III
Eigenkündigung ohne AnschlussjobSperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich, wenn kein wichtiger Grund vorliegt§ 159 SGB III
ResturlaubVor dem Ende nehmen, sonst Abgeltung in Geld§ 7 Abs. 4 BUrlG
ArbeitszeugnisAnspruch auf ein schriftliches Zeugnis§ 109 GewO

Die Angaben geben die gesetzliche Grundregel wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht, kann abweichen.

Häufige Fragen

Wann sollte ich beim Jobwechsel kündigen?

Erst wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben vorliegt. Eine mündliche Zusage oder eine E-Mail genügt nicht. Kündigst du ohne Anschlussvertrag selbst, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in der Probezeit zwei Wochen. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen; maßgeblich ist, was dort steht.

Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. E-Mail, Fax oder Messenger sind unwirksam.

Muss ich mich beim Jobwechsel arbeitssuchend melden?

Nur, wenn bei der Kündigung noch kein neuer Vertrag feststeht. Dann spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen, nachdem du vom Ende erfahren hast.

Wie begründe ich den Wechsel im Vorstellungsgespräch?

Mit dem, was du suchst, nicht mit dem, was dich stört: mehr Verantwortung, ein neues Fachgebiet, ein kürzerer Arbeitsweg. Kritik am aktuellen Arbeitgeber wirkt im Gespräch fast immer gegen dich.

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