Arbeitszeugnis anfordern: Anspruch, Zeitpunkt und Muster
Stand: 01.08.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten
Kurz gesagt: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Fordere es schriftlich und freundlich an — am besten rechtzeitig zum Ende des Arbeitsverhältnisses, damit du es lückenlos für Bewerbungen nutzen kannst. Reagiert der Arbeitgeber nicht, hilft eine schriftliche Erinnerung mit Frist. Ist das Zeugnis fehlerhaft oder ungerecht, kannst du eine Berichtigung verlangen.
Dieser Artikel behandelt das Anfordern. Wie du die Zeugnissprache entschlüsselst und versteckte Codes erkennst, steht im Artikel Arbeitszeugnis verstehen.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind dein Arbeits- und Tarifvertrag.
Die wichtigsten Fakten
| Thema | Regel (in der Regel) |
|---|---|
| Anspruch | Ja, bei Beendigung (§ 109 GewO) |
| Einfaches Zeugnis | Nur Art und Dauer der Tätigkeit |
| Qualifiziertes Zeugnis | Zusätzlich Leistung und Verhalten — auf Verlangen |
| Zwischenzeugnis | Bei wichtigem Grund, z. B. Vorgesetztenwechsel |
| Form | Schriftlich, sauber, ohne versteckte Abwertungen |
In 5 Schritten anfordern
- Qualifiziert verlangen. Bitte ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis — sonst bekommst du unter Umständen nur das wenig aussagekräftige einfache.
- Schriftlich formulieren. Eine kurze, freundliche E-Mail oder ein Brief an die Personalabteilung oder deine Führungskraft genügt; mündliche Bitten geraten leicht in Vergessenheit.
- Zeitpunkt wählen. Zum Austritt für das Endzeugnis; bei Vorgesetztenwechsel oder vor einer internen Veränderung für ein Zwischenzeugnis.
- Frist setzen bei Verzug. Kommt nichts, erinnere schriftlich mit einer angemessenen Frist (etwa zwei Wochen) und Bezug auf deinen Anspruch.
- Prüfen und ggf. berichtigen lassen. Lies das Zeugnis auf versteckte Codes und verlange bei Fehlern oder ungerechter Bewertung eine Korrektur.
Muster-Formulierung
- „Sehr geehrte Frau …, im Zuge der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum [Datum] bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das auch meine Leistung und mein Verhalten würdigt. Für die Zusendung bis zum [Datum] bedanke ich mich im Voraus."
- Zwischenzeugnis: „… bitte ich Sie anlässlich des Wechsels meiner Führungskraft um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis."
Häufige Fehler
- Nur mündlich bitten. Ohne schriftlichen Nachweis lässt sich später nichts belegen.
- Einfaches Zeugnis akzeptieren. Für Bewerbungen zählt das qualifizierte.
- Zu lange warten. Je später, desto schwerer ist der Anspruch durchzusetzen.
- Fehler hinnehmen. Falsche Angaben oder versteckte Abwertungen kannst du berichtigen lassen.
- Selbst formulieren lassen und ungeprüft abgeben. Manche Arbeitgeber bitten dich um einen Entwurf — lies das Ergebnis trotzdem sorgfältig gegen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen muss es qualifiziert sein und Leistung sowie Verhalten bewerten.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?
Immer qualifiziert verlangen — das einfache nennt nur Position und Dauer und ist für Bewerbungen kaum aussagekräftig.
Wann anfordern?
Rechtzeitig zum Ende des Arbeitsverhältnisses; bei Vorgesetztenwechsel oder wichtigem Grund als Zwischenzeugnis auch währenddessen.
Was, wenn nichts kommt?
Schriftlich mit angemessener Frist erinnern. Bleibt es aus oder ist es unrichtig, kannst du auf Erteilung oder Berichtigung bestehen — im Zweifel mit rechtlicher Unterstützung.
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