Arbeitszeugnis anfordern: Anspruch, Zeitpunkt und Muster

Stand: 01.08.2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Kurz gesagt: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Fordere es schriftlich und freundlich an — am besten rechtzeitig zum Ende des Arbeitsverhältnisses, damit du es lückenlos für Bewerbungen nutzen kannst. Reagiert der Arbeitgeber nicht, hilft eine schriftliche Erinnerung mit Frist. Ist das Zeugnis fehlerhaft oder ungerecht, kannst du eine Berichtigung verlangen.

Dieser Artikel behandelt das Anfordern. Wie du die Zeugnissprache entschlüsselst und versteckte Codes erkennst, steht im Artikel Arbeitszeugnis verstehen.

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung — maßgeblich sind dein Arbeits- und Tarifvertrag.

Die wichtigsten Fakten

ThemaRegel (in der Regel)
AnspruchJa, bei Beendigung (§ 109 GewO)
Einfaches ZeugnisNur Art und Dauer der Tätigkeit
Qualifiziertes ZeugnisZusätzlich Leistung und Verhalten — auf Verlangen
ZwischenzeugnisBei wichtigem Grund, z. B. Vorgesetztenwechsel
FormSchriftlich, sauber, ohne versteckte Abwertungen

In 5 Schritten anfordern

  1. Qualifiziert verlangen. Bitte ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis — sonst bekommst du unter Umständen nur das wenig aussagekräftige einfache.
  2. Schriftlich formulieren. Eine kurze, freundliche E-Mail oder ein Brief an die Personalabteilung oder deine Führungskraft genügt; mündliche Bitten geraten leicht in Vergessenheit.
  3. Zeitpunkt wählen. Zum Austritt für das Endzeugnis; bei Vorgesetztenwechsel oder vor einer internen Veränderung für ein Zwischenzeugnis.
  4. Frist setzen bei Verzug. Kommt nichts, erinnere schriftlich mit einer angemessenen Frist (etwa zwei Wochen) und Bezug auf deinen Anspruch.
  5. Prüfen und ggf. berichtigen lassen. Lies das Zeugnis auf versteckte Codes und verlange bei Fehlern oder ungerechter Bewertung eine Korrektur.

Muster-Formulierung

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen muss es qualifiziert sein und Leistung sowie Verhalten bewerten.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Immer qualifiziert verlangen — das einfache nennt nur Position und Dauer und ist für Bewerbungen kaum aussagekräftig.

Wann anfordern?

Rechtzeitig zum Ende des Arbeitsverhältnisses; bei Vorgesetztenwechsel oder wichtigem Grund als Zwischenzeugnis auch währenddessen.

Was, wenn nichts kommt?

Schriftlich mit angemessener Frist erinnern. Bleibt es aus oder ist es unrichtig, kannst du auf Erteilung oder Berichtigung bestehen — im Zweifel mit rechtlicher Unterstützung.

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