Nachweis der Eigenbemühungen: Vorlage, Muster und Pflichtangaben
Stand: 18.10.2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Kurz gesagt: Beziehst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für Arbeitsuchende, kann deine Arbeitsagentur oder dein Jobcenter verlangen, dass du deine Bewerbungen nachweist. Für jede Bewerbung gehören Datum, Arbeitgeber mit Anschrift, Stelle, Bewerbungsweg, Fundstelle und Stand in die Liste. Am einfachsten führst du sie laufend und hebst die Belege auf.
Wann du Eigenbemühungen nachweisen musst
Die Pflicht ergibt sich aus der Vereinbarung oder schriftlichen Aufforderung deiner Arbeitsagentur bzw. deines Jobcenters. Dort steht auch, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum erwartet werden und bis wann du den Nachweis einreichst. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht.
Je nach Stelle heißt das Dokument auch Bewerbungsnachweis, Bewerbungsliste oder Liste der Eigenbemühungen. Gemeint ist immer dasselbe: eine Übersicht deiner Bewerbungen in einem Zeitraum.
Vorlage: Was in den Nachweis gehört
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Datum der Bewerbung | 06.10.2026 |
| Arbeitgeber mit Anschrift | Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| Stelle bzw. Tätigkeit | Sachbearbeitung Buchhaltung |
| Bewerbungsweg | E-Mail, Online-Formular, Post oder persönlich |
| Fundstelle | Jobbörse, Firmenwebseite, Zeitung oder Initiativbewerbung |
| Ansprechperson | Frau Beispiel, Personalabteilung |
| Stand | offen, Einladung, Absage oder Zusage |
Die Beispiele sind erfunden. Gibt deine Stelle einen eigenen Vordruck vor, überträgst du die Angaben dorthin.
So führst du den Nachweis ohne Stress
- Laufend eintragen. Trag jede Bewerbung am selben Tag ein. Wer am Monatsende rekonstruiert, vergisst Anschriften und Daten.
- Belege aufheben. Gesendete E-Mails, Eingangsbestätigungen, Einladungen und Absagen speicherst du in einem Ordner. Damit kannst du jede Zeile belegen, falls nachgefragt wird.
- Zeitraum im Blick behalten. Zähl die Bewerbungen je Zeitraum aus deiner Vereinbarung, nicht erst kurz vor der Frist.
- Kundennummer angeben. Schreib deine Kundennummer bzw. BG-Nummer auf den Nachweis, damit er richtig zugeordnet wird.
- Pünktlich einreichen. Persönlich, per Post oder über das Online-Postfach deiner Stelle, je nachdem, was vereinbart ist.
Häufige Fehler
- Anschrift oder Datum fehlen. Unvollständige Zeilen werden unter Umständen nicht anerkannt.
- Belege weggeworfen. Ohne gesendete E-Mail oder Absage lässt sich eine Bewerbung im Zweifel nicht belegen.
- Bewerbungen ohne Bezug zum Profil. Zählen kann, was ernsthaft ist. Wahllose Bewerbungen nur für die Zahl fallen auf.
- Frist verpasst. Kannst du die vereinbarte Zahl nicht erreichen, sprich vorher mit deiner Ansprechperson, nicht danach.
Nachweis mit einem Klick: so geht es in Mein-JobPilot
In Mein-JobPilot klickst du in der Liste deiner Bewerbungen auf „↓ Nachweis“, wählst den Zeitraum und lädst die Übersicht als PDF oder CSV-Datei für Excel herunter. Darin steht jede Bewerbung ab dem Status „Beworben“, auch wenn danach eine Einladung, Absage oder Zusage kam. Entwürfe zählen nicht mit. Je Bewerbung enthält der Nachweis Datum, Arbeitgeber, Anschrift, Tätigkeit, Bewerbungsweg, Fundstelle, Link, Ansprechperson und Stand. Stellen, die du per Link selbst hinzufügst, erscheinen ebenfalls, sobald du sie als beworben markierst.
Deine Kundennummer kannst du im Dialog eintragen. Sie steht dann nur im PDF und wird nicht gespeichert. Der Nachweis kostet keine Token.
Häufige Fragen
Wie viele Bewerbungen muss ich nachweisen?
Eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum erwartet werden, steht in der Vereinbarung oder Aufforderung deiner Arbeitsagentur bzw. deines Jobcenters.
Akzeptiert die Arbeitsagentur eine selbst erstellte Liste?
Häufig ja, solange alle geforderten Angaben enthalten sind. Gibt deine Stelle einen eigenen Vordruck vor, nutzt du diesen. Frag im Zweifel vorher nach.
Zählen Initiativbewerbungen als Eigenbemühung?
Oft ja, wenn sie ernsthaft und nachweisbar sind. Ob und wie sie angerechnet werden, hängt von deiner Vereinbarung ab. Tipps dazu stehen unter Initiativbewerbung.
Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?
Wer vereinbarte Eigenbemühungen nicht nachweist, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit und bei der Grundsicherung eine Minderung der Leistung. Schaffst du die Zahl einmal nicht, sprich vorher mit deiner Ansprechperson.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Vorgaben deiner Arbeitsagentur bzw. deines Jobcenters.
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